ich wende mich mit einer arbeitsrechtlichen Frage an Sie.
Ich arbeite in Teilzeit (80 %, 32 Std./Woche) bei einem großen bekannten Arbeitgeber in der Logistikbranche in Frankfurt.
Unsere Vollzeitkräfte (über 20MA) (40 Std./Woche) leisten im 18-Wochen-Raster insgesamt 10 Wochenenddienste (5 Samstage + 5 Sonntage).
Nach meinem aktuellen (damals vom Arbeitgeber erstellten) Schichtplan muss ich in meiner 80% Teilzeit (32Std. wöchentlich) im 6-Wochen-Raster 4 Wochenenddienste leisten (2 Samstage + 2 Sonntage). Hochgerechnet ergibt das mehr Wochenenddienste als bei den Vollzeitkräften.
Meine Frage:
Darf der Arbeitgeber verlangen, dass ich als Teilzeitkraft die gleiche oder sogar eine höhere Anzahl an Wochenenddiensten leiste, oder darf ich verlangen dass, die Anzahl meiner Wochenenddienste meinem Teilzeitumfang (ca. 80 %) angepasst werden?
§ 4 Abs. S. 1 TzBfG bestimmt: "Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als
ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen."
Vorbehaltlich der Prüfung des Arbeitsvertrages, der betriebsinternen Regelung und Ihrer Verteilung der Arbeitszeit in der Woche, darf der Arbeitgeber nicht erlangen, dass Sie mehr Wochenenddienste leisten.
Sie sollen in 18 Wochen 3 x 4 = 12 Wochenenddienst leisten. Das ist nicht korrekt.
Von Ihnen kann die gleiche Anzahl verlangt werden, wenn Sie an gleich vielen Tagen arbeiten (aber nur weniger Stunden pro Tag), wie die Vollzeit Beschäftigten.
Die gleiche Anzahl kann nicht verlangt werden, wenn Sie einen Arbeitstag weniger haben, weil Sie dann verhältnismäßig mehr Wochenendarbeitstage haben und damit benachteiligt werden. Dann können Gleichbehandlung verlangen und damit eine Anpassung der Wochenenddienste auf 80 % verlangen.