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Schikane und Willkür auf der Arbeit bei Menschen mit Behinderung

| 19. Februar 2025 01:40 |
Preis: 58,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


16:09

Zusammenfassung

Es geht um Gleichbehandlung, Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben.

Ich arbeite seit 36 Jahren in einem Automobilwerk und wurde 1990 mit Behinderung eingestellt, es lief auch bis vor ca 4 Jahren eigentlich ganz prima und es war auch von meinen Gesundheitlichen Einschränkungen auch akzeptabel für mich. Meine Gesundheitliche Situation hat sich über die Jahre sehr verschlechtert, ich hatte einen Unfall und dadurch auch Einschränkungen im Fuß und auch Psychisch ging es hin bis zu einem Suzidversuch, all dies ist durch unseren Betriebsarzt auch bestätigt und ich darf nur noch bestimmte Tätigkeiten machen, diesbezüglich habe ich mich dann auf einen Bürojob in der Logistik beworben den man mir zu Beginn nicht geben wollte und man versucht hatte unter der Hand den Posten an jemand zu zuschustern, aber ich konnte mich durchsetzen und es ging mir nach Antritt des Jobs gesundheitlich besser zumal der Job auch meinen Einschränkungen gerecht wird. Im August wollte ich den Betrieb 2x mit Abfindung den Betrieb verlassen, ich hätte einen Betrag von 275.000€ erhalten. Leider hat man mich nicht gehen lassen mit der Begründung das ich eine Schlüsselposition hätte und einmal das es für mich nicht in Frage käme. Es existiert eine Liste mit 30 Leuten die nicht freigegeben werden. Jedoch ist es mittlerweile so, das mein Chef der seit etwas über einem Jahr neu hier ist egal ist ob jemand krank oder behindert ist, er ist noch jung und kennt keine Rücksicht. Mittlerweile musste ich den Job verlassen damit ein noch jüngerer gesunder Kollege diesen machen kann und ich werde überall hingeschickt wo es brennt, als ich den Chef angesprochen habe hat er lediglich gegrinst und meinte das er nicht glaubt das ich was hätte oder in der Personalakte ist und er schaut auch nicht, oder ich solle Ersatz für mich bringen.Den B-Rat habe ich angesprochen, aber es passiert nichts, mittlerweile fühle ich mich nur noch gemobbt und verars…t, wenn ich ja den Job nicht mehr machen soll, so wäre das auch kein Grund mich zu blocken für die Abfindung die es jetzt nicht mehr gibt. Mittlerweile ist es auch so, das man unterschreiben musste das man auf der Nachtschicht mindestens 3x 6 std Überstunden macht oder man darf keine Nachtschicht mehr arbeiten.
Kann ich von meinem Chef Schadensersatz geltend machen oder ähnliches?

19. Februar 2025 | 02:49

Antwort

von


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41812 Erkelenz
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Gerne zu Ihrem Fall:

Ihre Situation ist arbeitsrechtlich und sozialrechtlich komplex. Es gibt mehrere Ansatzpunkte, um gegen die Behandlung durch Ihren Vorgesetzten vorzugehen, insbesondere wegen möglicher Diskriminierung und unzulässiger Versetzungen.

Im Einzelnen:

1. Mögliche Diskriminierung wegen Behinderung (AGG / SGB IX)
"Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen.

Da Sie mit einer Behinderung eingestellt wurden und Ihr Zustand sich verschlechtert hat, haben Sie besondere Schutzrechte nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX).

Falls Ihr Chef Sie bewusst schlechter behandelt oder benachteiligt (z. B. gezielt von einem behindertengerechten Arbeitsplatz entfernt oder ohne triftigen Grund an unangemessene Arbeitsorte versetzt), könnte das eine Diskriminierung nach § 7 AGG oder eine Verletzung der Pflichten zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nach § 164 SGB IX sein.

Zitat:
Absatz 2 Arbeitgeber dürfen schwerbehinderte Beschäftigte nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligen. Im Einzelnen gelten hierzu die Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.


Sie könnten eine Beschwerde bei der Schwerbehindertenvertretung, beim Betriebsrat und beim Integrationsamt einreichen. Das Integrationsamt kann Ihren Arbeitgeber anweisen, Ihnen einen leidensgerechten Arbeitsplatz zuzuweisen.

2. Verstoß gegen Fürsorgepflicht / Mobbing
Ihr Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht nach § 241 Abs. 2 BGB. Das bedeutet, dass er verpflichtet ist, Ihre Gesundheit und Würde zu schützen. Dazu gehört auch, Sie nicht ohne triftigen Grund zu versetzen oder gezielt zu schikanieren. Oder gar durch Schikane Sie von einer womöglich"günstigen" Postion für eine Abfindungsverhandlung zu verdrängen.

Falls Sie aufgrund der Behandlung Ihres Chefs gesundheitliche Schäden erlitten haben (z. B. psychische Belastung, die nachweislich krank gemacht hat), kann ein Schadensersatz- oder Schmerzensgeldanspruch nach § 823 BGB in Verbindung mit § 253 Absatz 2 BGB bestehen.


3. Verstoß gegen den Kündigungsschutz & Verweigerung der Abfindung
Ihre Weigerung, Ihnen die ursprünglich angebotene Abfindung zu gewähren, halte ich für problematisch. Denn es stellt sich die Frage, ob hier ein Treu und Glauben-Verstoß nach § 242 BGB vorliegt. Falls Kollegen ohne nachvollziehbaren Grund eine Abfindung erhalten haben, Sie aber nicht, könnte dies als ungerechtfertigte Ungleichbehandlung gewertet werden.

Falls Ihr Arbeitgeber Ihnen absichtlich die Möglichkeit genommen hat, das Unternehmen mit einer Abfindung zu verlassen, könnte dies als schikanöses Verhalten ausgelegt werden, vgl. etwa § 226 BGB (sog. Schikaneverbot)

4. Erzwungene Überstundenregelung in der Nachtschicht
Die Verpflichtung, 3x pro Schicht mindestens 6 Stunden Überstunden zu leisten, könnte unzulässig sein, wenn sie gegen das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) oder den Tarifvertrag verstößt. Denn nach § 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten, nur unter bestimmten Bedingungen 10 Stunden.
Falls Sie aus gesundheitlichen Gründen keine Überstunden leisten können, muss Ihr Arbeitgeber Sie davon befreien.

Was können Sie konkrete tun?
Dokumentation: Notieren Sie genau, welche Maßnahmen gegen Sie ergriffen wurden (Zeitpunkt, Ort, Zeugen).
Förmliche (= schriftliche) Beschwerde beim Betriebsrat und der Schwerbehindertenvertretung.

Beim Integrationsamt, um Ihre Rechte durchzusetzen.

Lassen Sie möglichst durch einen versierten Anwalt im Arbeitsrechtprüfen, ob Sie eine Klage auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld wegen Diskriminierung oder Mobbing einreichen können.

Falls Ihr Gesundheitszustand konkret beeinträchtigt ist, haben Sie Anspruch auf ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 167 Abs. 2 SGB IX. Falls Ihr Arbeitgeber dies verweigert, kann das arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.
Tarifvertrag und Betriebsvereinbarungen prüfen lassen, um herauszufinden, ob die Überstundenregelung rechtswidrig ist.

Fazit
Sie haben tragfähige rechtliche Optionen. Die stärkste Grundlage bietet das SGB IX (Schwerbehindertenrecht), ergänzt durch das AGG (Antidiskriminierungsrecht) und das Arbeitsrecht (Schutz vor Mobbing und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers). Falls der Betriebsrat untätig bleibt, sollten Sie sich an das Integrationsamt und ggf. an einen spezialisierten Anwalt wenden um auf Augenhöhe Ihre Rechte nach 36 Jahren Betriebszugehörigkeit durchzusetzen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer

Rückfrage vom Fragesteller 23. Februar 2025 | 09:01

Vielen Dank für ihre ausführliche Antwort, bezüglich der Abfindung ist es so, das ich angeblich der Schlüsselposition nicht freigegeben wurde, diese Position wurde ich aber durch eben einen Jungen gesunden Kollegen ausgetauscht und ein anderer ebenfalls nicht gehandicapter Kollege, der die selbe Position begleitet durfte wie auch weitere Kollegen ohne Problem gehen. Das ganze liegt auch nicht an meinem Arbeitgeber, sondern den Vorgesetzten.Auf der Personalabteilung hat man mir gesagt ich solle mit dem Meister oder Abteilungsleiter reden und ihm anbieten auch die Kündigungsfrist einzuhalten, darauf hin bekam ich vom Vorgesetzten die Antwort wenn ich ihm einen Ersatz bringen würde ( was nicht möglich ist und das weiß er auch) dann könnte ich gehen.
Ich stehe auch auf den weiteren Schichtplänen nicht auf dem Job der meinen Beeinträchtigung gerecht wird, sondern wieder dort wo ich " mehr zugrunde gehe vor schmerzen und Psychischer Belastungen.
Ich habe mir jetzt Notizen gemacht über die Vorgänge, Zeugen wird schwer, hier hat jeder nur Angst, nur ich bin der einzige der den Mund auf macht .

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 23. Februar 2025 | 16:09

Gerne zu Ihrer Nachfrage:

Die Klarstellung Ihre Situation deutet noch stärker auf eine unzulässige Diskriminierung aufgrund Ihrer Behinderung, eine Verletzung der Fürsorgepflicht Ihres Arbeitgebers sowie eine mögliche gezielte Schikane hin.

Ihr Fall ist aus meiner Sicht ein klares Beispiel für Diskriminierung, Mobbing und eine unrechtmäßige Verweigerung von Rechten.

Besonders relevant ist, dass Ihr Arbeitgeber nicht der Verursacher ist, sondern Ihr direkter Vorgesetzter – dies bedeutet, dass eine Eskalation an die höhere Ebene und offizielle Stellen (Integrationsamt, Betriebsrat, Personalabteilung) notwendig ist.

Konkrete Schritte für Sie

Schriftliche Anfrage an die Personalabteilung (mit Frist!)

- Warum wurde Ihnen die Abfindung verweigert, obwohl Kollegen in derselben Position gehen durften?
- Warum wurde Ihnen ein Arbeitsplatz zugewiesen, der Ihrer gesundheitlichen Einschränkung widerspricht?
- Welche schriftliche Begründung gibt es für die Versetzung?
- Beschwerde beim Integrationsamt einreichen

Denn Sie haben als schwerbehinderter Arbeitnehmer einen subj. Anspruch auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz
Ihr Arbeitgeber muss beweisen, dass keine andere Beschäftigung möglich ist
- Mobbingtagebuch weiterführen

Jeder Vorfall (Datum, Inhalt, ggf. Zeugen, emotionale Folgen) notieren
Dies kann für eine spätere arbeitsrechtliche Klage oder Schadensersatzforderung entscheidend sein
- Arbeitsmedizinische Untersuchung beantragen

- Der Betriebsarzt kann bestätigen, dass Ihre aktuelle Tätigkeit gesundheitsgefährdend ist

Falls dies verweigert wird, kann dies arbeitsrechtlich problematisch für den Arbeitgeber sein


Da Sie sagen, dass Zeugen schwierig sind, ist eine schriftliche Dokumentation Ihrer Erlebnisse umso wichtiger.

Falls sich keine Lösung findet, sollte eine arbeitsrechtliche Klage eine Option sein. Dazu - und zur Vorprüfung - sollten Sie ggf. schon jetzt einen im Arbeitsrecht versierten Anwalt beiziehen.

Ihnen das Beste wünscht,
Ihr
Willy Burgmer
- Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 24. Februar 2025 | 15:18

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

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Herr Burgmer konnte mir mit seinen Angaben sehr weiterhelfen und mein weiteres Vorgehen sehr Verständlich erläutern, hier hatte ich das Gefühl bestens aufgehoben zu sein und hoffe ich finde in meiner Region einen ebenso kompetenten und versierten Anwalt zu finden.

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 24. Februar 2025
5/5,0

Herr Burgmer konnte mir mit seinen Angaben sehr weiterhelfen und mein weiteres Vorgehen sehr Verständlich erläutern, hier hatte ich das Gefühl bestens aufgehoben zu sein und hoffe ich finde in meiner Region einen ebenso kompetenten und versierten Anwalt zu finden.


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