Mehrarbeit ohne Ausgleich, Rücktritt von kommissarischer Leitung
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin als Abteilungsleiter in einer repräsentativen Funktion für einen großen Konzern seit 2009 tätig (kein Ltd. Angestellter nach BtrVG). Seit 2012 führe ich eine 2. Abteilung kommissarisch (selbe Befugnisse wie in meiner Linienfunktion). Beide Funktionen sind im Rahmen der betrieblichen Außertariflichen Bewertung gleich bewertet. Seit Dezember zeichne ich 2013 ...