Wenn ich vor habe z.B. zum Jahresende die Stelle zu wechseln, wie sieht es mit des "Abfeierns" meines Resturlaubes und den Überstunden aus? Da ich nur 4 Wochen Kündigungsfrist zum 15. bzw. Monatsende habe interessiert mich ob man einfach dann kündigen und zuhause bleiben darf um sein "Guthaben" aufzubrauchen. Mich interessiert besonders die Regelung für die Überstunden, da ich noch einige habe und es nicht gewährleistet ist das ich diese bei Kündigung (egal von welcher Seite aus) ausbezahlt bekomme!
Sie dürfen Ihren Resturlaub und Ihre Überstunden auf keinen Fall eigenmächtig "abfeiern". Ein solches Vorgehen kann Ihren Arbeitgeber zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung berechtigen.
Sie können Ihren Resturlaub und Freizeitausgleich für geleistete Überstunden nur in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber nehmen.
Einen Freizeitausgleich für Überstunden können Sie verlangen, wenn dies in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbart ist oder sich aus einen anwendbaren Tarifvertrag ergibt. Gesetzliche Vorschriften zur Behandlung von Überstunden bestehen nur für die Berufausbildung, § 17 III BBiG.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.