Guten Morgen,
ich versuche mal, Ihre Fragen zu gut wie möglich zu beantworten, obwohl das angesichts Ihrer emotional sehr aufgeladenen Ausführungen schwer sein dürfte. Es wäre sicherlich viel hilfreicher, wenn Sie emotionslos lediglich die Fakten beschrieben und auf eigene Bewertungen verzichtet hätten.
Natürlich darf die Marktleitung nicht Gott spielen, sondern ist an den Arbeitsvertrag, etwaig geltende Tarifverträge, an die maßgeblichen Gesetze und an die einschlägige Rechtsprechung gebunden.
Gleichzeitig steht dem Arbeitgeber aber auch ein Weisungsrecht im Hinblick auf die Lage von freien Tagen zu.
Es ist grundsätzlich auch nicht richtig, dass Frau X keinen freien Tag bekommt.
Allgemein gesehen, steht ihr ein freier Tag zu, allein schon wegen der anscheinend vorhandenen vertraglichen Regelungen und der langjährigen Übung. Sie schreiben ja selber:
"Sie hat eine 6 Tagewoche! Hier ist immer ein freier Tag, der wechselt enthalten."
Ob allerdings die Versagung des konkreten Mittwoch unrechtmäßig ist, kann hier nicht abschließend beurteilt werden.
Freie Tage sind eben kein Urlaub, und für freie Tage gelten nicht die für Urlaub maßgeblichen Regelungen.
Es mag ja durchaus aus betrieblicher Sicht Gründe geben, aufgrund derer sie den freien Tag an diesem Mittwoch nicht nehmen kann.
Für die Annahme von Mobbing fehlen mir jedenfalls Anhaltspunkte.
Was die Urlaubsberechnung angeht, so geht auch das BUrlG von einer 6-Tage-Woche aus, vgl. § 3 Abs. 2 BUrlG
.
Die Grenzen für die zulässige Mehrarbeit setzt das ArbZG in § 3.
Soweit erkennbar, werden diese Grenzen bei Frau X nicht überschritten.
Soweit sie dauerhaft mehr als die vertraglich festgelegten 37.5-Stunden arbeitet, ist es an ihr, dies zu unterbinden.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
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Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail:
Sehr geehrter Herr Otto,
ich neige immer zu sehr langen Ausführungen und wenn ich Gefühl habe, man wird für blöd verkauft....
Bitte vergessen Sie Mobbing etc...
Ich habe nur eine Frag und benötige dafür eine verbindliche Antwort.
Ist es richtig, dass Frau X bei 2 Tagen Urlaub einen freien Tag bekommt, bei 3 Tagen Urlaub nicht?
Es handelt sich hier um eine große Einzelhandeskette, in Deutschland wohl zu den größten 4, ergo ist genug Personal vorhanden.
Sie müssten nun Freitag 2 Stunden länger arbeiten, damit Sie Mittwoch 2 Stunden früher gehen darf.
Wenn ihr Erscheinen betriebsbedingt erforderlich ist, wäre dies kein Problem, dann kann sie ja eine Woche später 2 freie Tage bekommen.
Mir geht es nur um den freien Tag, ob dieser einfach gestrichen werden darf oder nicht.
Es geht hier nicht um verschieben, es geht um streichen!
Egal ob der freie Tag nun Mittwoch oder Montag ist, es geht nur darum, dass sie keinen bekommen soll.
Wir würden jetzt z.b immer nur drei Tage Urlaub nehmen, das würde bedeuten 3 Tage arbeiten 3 x 8 = 24 Stunden plus 3 Tage Urlaub 3 x 8 = 24 Stunden, ergo 48 Stunden!
Entweder es gibt einen freien Tag, bei einer 6 Tagewoche und 37,5 Arbeitsstunden oder nicht!
Diesen gibt es nun seid Jahrzenten für alle Mitarbeiter!
Wieso gibt es diesen Tag nicht, wenn man drei Tage Urlaub nimmt?
Diese Frage wünsche ich gerne verbindlich beantwortet.
Arbeitsvertrag sagt nur 6 Tagewoche und 37,5 Stunden.
Bei einem Feiertag ist es doch auch so, wenn ein Feiertag in der Woche ist, erhält der Mitarbeiter trotzdem einen freien Tag.
Ich habe als Antwort erwartet:
Selbstverständlich steht Frau X der freie Tag zu!
Hier ist egal ob sie 2 oder 3 Tage Urlaub nimmt!
Aus betrieblichen Gründen kann der Tag verwehrt werden, aber dann sind es Überstunden.
Dies wäre auch der Fall, wenn Frau X 5 Tage arbeitet, damit bereits Ihre Stunden voll hat und dann noch einen 6.ten Tag zur Arbeit muss.
Dies wären dann doch Überstunden.
Daher meine einzige Frage:
steht der freie Tag nur bis zu zwei Urlaubstagen zu oder bei ihr nicht, weil Sie 3 Urlaubstage genommen hat?
Betriebliche Belange außer Acht lassen, wir reden hier über einen Konzern mit ca. 4000 Mitarbeitern, also kleinen Betrieb der ums Überleben kämpft.
Der freie Tag hat mit den Urlaubstagen nichts zu tun.
Vielmehr ist der Urlaub losgelöst von der Frage der freien Tage zu bewerten.
Ihre Frage, ob der freie Tag "nur bis zu zwei Urlaubstagen zusteht", kann so nicht beantwortet werden.
Mit freundlichen Grüßen