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Überstunden Freizeitausgleich

21. August 2017 09:30 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Guten Tag, ich bin im Außendienst tätig und habe einen Urlaubsanspruch von 24 Tagen. Wir sind an 3x Samstagen und 4x Sonntagen im Jahr auf Messen und erhalten dafür weder mehr Geld noch angemessenen Freizeitausgleich. Wir erhalten für 7 Tage die wir auf messen sind 2-3Tage Freizeitausgleich.
In meinem Vertrag steht folgendes:
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet auf Anordnung des Arbeitgebers bis zu 10 Stunden Mehrarbeit pro Monat zu leisten und das auch an Wochenenden (messetätigkeiten). Die 10 Stunden Mehrarbeit sind im Gehalt enthalten. Es steht auch im Vertrag, dass messetätigkeiten zu meinem Job gehört und das sich die Arbeitszeit auf 40 Stunden pro Woche begrenzt jedoch an erster Linie an die Erfüllung der im Außendienst gerichteten Ziele angelehnt ist. Soll ich jetzt meinem Arbeitgeber bei an nur 24 Tagen Urlaub im Jahr, zusätzlich zu den sowieso geleisteten Mehrstunden auch noch die freien Tage am Wochenende schenken ?!

21. August 2017 | 11:44

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

ich nehme Bezug auf Ihren soeben erfolgten Anruf und bitte um Übersendung des Arbeitsvertrages nebst Aufstellung der Arbeitszeiten an meine E-Mail Adresse: p.dratwa@t-online.de

Mit freundlichem Gruß

Peter Dratwa
Rechtsanwalt


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