Rückzahlung Weiterbildung
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Sehr geehrte Damen und Herren, im September 2002 besuchte ich eine 3 jährige Weiterbildung in der Abendschule. Die Kosten ( mit Literatur,Fachbüchern,Prüfungskosten ) beliefen sich auf ca. 6000 Euro. Mein Arbeitgeber übernahm die Lehrgangskosten von 4000 Euro. Im Juni 2005 endete die Weiterbildung erfolgreich. Vor der Weiterbildung wurde schriftlich eine Vereinbarung geschlossen in der steht,wenn ...