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Arbeitslos Eziehungszeit arbeitslos?

15. Mai 2006 10:09 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Markus Timm

Hallo!
Ich habe folgendes Problem, mein Arbetslosengeld 1 endet am 25.06.06 mein Entbindungstermin ist erst im oktober . Ich bekomme mit Sicherheit kein Hartz 4 bin also dann Hausfrau ???Habe ich dann nach den 2 jahren Erziehungszeit wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld 1(habe ich von einigen Leuten gehört) oder gilt das nur wenn ich vorher Arbeitnehmer bzw arbeitlos bin ? Was ist wenn ich im Krankenstand bin?
Danke für die schnelle Antwort weiß nicht woran ich bin!!
Liebe Grüße Bianca

Sehr geehrte Ratsuchende,

ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:

Alg 2 (so genanntes „Hartz 4“) erhalten Sie, wenn Sie hilfebedürftig und erwerbsfähig sind. Auch während der Schwangerschaft behalten Sie Ihren Anspruch auf Alg 2. Nach der zwölften Schwangerschaftswoche erhalten erwerbsfähige Frauen eine Mehrleistung von 17 Prozent des Regelsatzes. Während der Erziehungszeit besteht kein Anspruch auf Alg 2 (aber auf das Erziehungsgeld).

M. E. besteht nach der Erziehungszeit kein Anspruch auf Alg 1, lediglich auf Alg 2. Für den Fall einer Krankheit kommt es darauf an, ob Sie dem Arbeitsmarkt grds. zur Verfügung stehen (so genannten Erwerbsfähigkeit = mindestens 3 Stunden am Tag) – dann Alg 2 – oder nicht – dann Sozialhilfe.

Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Fallmanager der Arbeitsagentur über die für Sie erforderlichen Schritte.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft weiter geholfen zu haben.

Mit freundlichem Gruß

M. Timm
-Rechtsanwalt-
www.peukerttimm.de

Rückfrage vom Fragesteller 15. Mai 2006 | 10:42

Hallo!
Danke für die schnelle Antwort.
ALG 2 bekomme ich nicht da mein mann zu viel verdient und wir ein sehr großes Haus besitzen (allerdings mit Kredit)? Also muß ich mich ja dann über mein Mann krankenversichern?? und das mit dem ALG1 nach den 2 Jahren hat mir eine Arbeitsvermittlerin von Arbeitsamt gesagt im vertrauen aber wiederum eine andere sagte es ist nicht so weiß nicht wem ich glauben soll???
Liebe Grüße Bianca

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 15. Mai 2006 | 11:16

Der Alg-1-Anspruch ist zeitlich beschränkt. Es müssen Anwartschaftszeiten erfüllt werden, damit er erneut entsteht. Dies ist aber regelmäßig nur der Fall, wenn der Erwerbslose wieder eine gewisse Zeit gearbeitet hat und entsprechend Versicherungsbeiträge gezahlt hat.

Ich schlage vor, dass Sie zu gegebener Zeit einen auf das Sozialrecht spezialisierten Anwalt aufsuchen. Die Beratungs- und Vertretungskosten können unter den Voraussetzungen der Beratungshilfe vom Staat übernommen werden. Hierüber finden Sie Informationen im Netz.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!

M. Timm
Rechtsanwalt

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