TV-L: Berücksichtigung bisheriger Erfahrungsstufen bei Wiedereinstellung
vom 23.12.2024
für 55 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
Sehr geehrte Damen und Herren, ich war von April 2018 an bei einem Berliner Bezirksamt als Sachbearbeiterin ohne einschlägige Berufserfahrung im Sozialamt tätig mit der E9b(1) bei Einstellung. Im April 2019 wurde ich in die E9b(2) gestuft. Im Februar 2021 wechselte ich zum Jugendamt im gleichen Bezirk und arbeitete als Sachbearbeiterin beim gleichen Arbeitgeber in einer anderen Dienststelle mit ...