Sehr geehrter Fragesteller,
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Die Eingruppierung für Ihre zukünftige Stelle hängt davon ab welche Ausschreibung für diese Stelle gilt und welche Qualifikation Sie mitbringen. Mit einer Zurückstufung ist deshalb aufgrund der durch Sie mitgeteilten Informationen nicht zu rechnen.
Für zwei Faktoren spielt aber Ihre derzeitige Eingruppierung und auch die gesamte Vorbeschäftigung eine Rolle:
Für Ihr Dienstalter und für die dementsprechende Eingruppierung in eine Entgeltstufe. Für diese Übertragung der Entgeltstufe kommt es aber in der Tat darauf an in welcher Eingruppierung Sie direkt vorher und in den letzten Jahren zuvor tätig waren. Dafür gibt es unterschiedliche Regelungen bezüglich verschiedener Entgeltgruppen in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes. In Ihrem Fall wird man Sie aber nicht aufgrund dieser Angabe in die derzeitige Entgeltgruppe eingruppieren, sondern allenfalls bei der Entgeltstufe Ihre Vorerfahrung aufgrund der Regelung in den Tarifverträgen bei der Entgeltstufe berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen