Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Entgegen Ihrer SV-Schilderung liegen Ihrer Anfrage kein weiteren Unterlagen vor
Für Sie gilt derzeit der Tarifvertrag
M+E Entgelte u. AVo 2018-2020 vom 06.02.2018 mit Wirkung ab 01.04.2018;
frühere Versionen (ab 2017) habe ich nicht. Daneben ist der M+E ERA (SB): Manteltarifvertrag vom 14.06.2005 zu beachten, insbesondere die hier in § 18
geregelte Ausschlussfrist, innerhalb derer vermeintliche Ansprüche geltend gemacht werden müssen:
18.1.2 alle übrigen Ansprüche innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
18.1.3 Ansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden,
sind verwirkt, es sei denn, dass der Beschäftigte durch unverschuldete Umstände nicht in der Lage war, diese Fristen einzuhalten.
18.2 Wenn ein Anspruch vom betroffenen Beschäftigten oder schriftlich durch den Betriebsrat dem Grunde nach geltend gemacht ist, dann ist, solange der Anspruch nicht erfüllt ist,
eine nochmalige Geltendmachung auch für sich anschließende Ansprüche nicht erforderlich.
18.3 Bleibt die Geltendmachung erfolglos, so tritt die Verwirkung nicht ein, vielmehr gilt dann die dreijährige Verjährungsfrist des § 195 BGB. Die dreijährige Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in welchem der Anspruch entstanden ist.
Danach sind alle Ansprüche vor 2018
bereits erledigt, ohne Geltendmachung
alle Ansprüche vor Juli 2020.
Das Angebot der Eingruppierung in EG10, weil Sie noch nicht völlig eingearbeitet sind und zwei ERA-Stufen nicht übersprungen werden dürfen, erachte ich beides als rechtsfehlerhaft.
Sie sollten widersprechen und eine detaillierte Begründung verlangen und rückwirkend die korrekte Bezahlung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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