Hallo,
vor einigen Monaten habe ich eine neue Stelle in der Nachbarabteilung angetreten, welche eine niedrigere tarifliche Einstufung hat. Dies war mir bewusst und habe eine spätere Höherstufung in Aussicht gestellt bekommen. Eine schriftliche Information habe ich jedoch nur indirekt erhalten bzw. dieser wurde in meiner digitalen Personalakte abgelegt. Darin stehen die alte und die neue Einstufungen geschrieben. Ich selbst musste nichts unterschreiben.
Der systemische Wechsel in die neue Abteilung hat sich mehrerer Monate gezogen und letztlich war dann nach Aussage meines neuen Vorgesetzten eine fehlerhafte Annahme bezüglich einer Aufzahlung zur Eingruppierung der alten Stelle. Der Wechsel war dann jedoch abzuschließen, ohne Aufzahlung.
Durch Zufall habe ich nun das Versetzungsschreiben zum ursprünglich Wechseltermin in o.g. Personalakte gefunden. Darin ist nun die Aufzahlung mit Betrag schriftlich fixiert und, wenn auch nur mit digitaler Signatur, von zwei Personalsachbearbeitenden unterschrieben. Nun stellt sich mir die Frage, wie belastbar dieses Dokument wäre bzw. ob dieses sich mal eben für ungültig erklären ließe?
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Das Schreiben ist, da es unterzeichnet wurde, wenn auch nur digital und in Ihrer Personalakte hinterlegt wurde, auf jeden Fall belastbar.
Da in einer Personalakte nur solche Dokumente abgelegt werden, welche für das Arbeitsverhältnis von Bedeutung sind, hat der Arbeitgeber hier bereits eine Wertung vorgenommen.
In einem arbeitsgerichtlichen Prozess kann das Dokument auf alle Fälle als Beweis eingeführt werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.