Kündigung durch AN während der Probezeit - Auszug aus Werkswohnung
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe am 22.7.2013 ein neues Beschäftigungsverhältnis angefangen mit einer Probezeit von 6 Monaten und möchte in rund 3 Wochen kündigen. Laut Arbeitsvertrag - beträgt meine Probezeit 2 Wochen - habe ich 30 Tage jährlich Urlaubsanspruch (bei einer 5-Tage-Woche) Bisher habe ich keinen Urlaub genommen. Ich habe vor, so zu kündigen, dass ich meinem Arbeit ...