"sammelklage" der mav bei fehlender arbeitskleidung möglich?
vom 5.2.2006
40 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Joachim / Kühlungsborn
sehr geehrte damen und herren, kurze fallschilderung: die mitarbeitervertretung eines krankenhauses (AVR) hat 2004 bei der verwaltung/träger die stellung von arbeitskleidung eingefordert.(gemäß urteil des bag von 2003).es wurden hierzu zahlreiche sitzungen - direktorium , mav, hygieneausschuß durchgeführt und die stellung der dienstkleidung dadurch bis heute hinausgezögert. die mav hat hier ...