Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Ein Krankenversicherungsschutz besteht für Sie, wenn Sie sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern.
Die Beiträge für sonstige Mitglieder der Krankenkasse ohne Krankengeldanspruch(z. B. Nichterwebstätige) liegen, wenn keine oder monatliche beitragspflichtige Einkünfte unter € 840,00 bestehen, bei einem Beitragssatz von 14,9% aus dem Betrag von € 840,00.
Auch wenn Sie also keine eigenen Einkünfte haben und weder Arbeitslosengeld I noch II beziehen, können Sie einen Krankenversicherungsschutz nur über eine freiwillige Versicherung mit den entsprechenden Tarifen erhalten.
Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn Sie sich wiederverheiraten oder künftig Rente beziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin