Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt, wobei ich mir erlaube, Ihre Fragen in umgekehrter Reihenfolge zu beantworten:
1. Brauch ich so einen Vertrag überhaupt? Es ist ja einwandfrei durch Polizei-Unfall-Bogen und ADAC Abschleppdienst und die Aussage von X bei der Polizei nachgewiesen dass dieser den Unfall verschuldet hat. Muss er dann nicht auch so haften?
Wenn die Person X den Schaden an Ihrem PKW schuldhaft verursacht hat, muss er bereits aus §§ 823 Abs. 1 , 823 Abs. 2 BGB i.V.m. der StVO (missachtete Verkehrsvorschrift) Ihnen Schadenersatz zahlen.
Ein Vertrag und damit ein Schuldanerkenntnis bezüglich dieser Schadenersatzpflicht würde im Zweifel lediglich eine Beweislastumkehr bewirken und damit die gesetzliche Schadenersatzpflicht lediglich verstärken. Auch die Zahlung von Raten kann ein Anerkenntnis der Schuld an sich darstellen, es könnte dann aber immer noch Streit um die Höhe der Zahlung insgesamt geben (Die Person X könnte nachher behaupten, Sie hätten nur EUR 1.000 gefordert.)
Vor diesem Hintergrund ist es durchaus sinnvoll, wenn die Person X ihnen schriftlich, d.h. mit eigener Unterschrift bestätigt, aus dem Verkehrsunfall EUR 2.000,00 zu schulden. Dies würde die gerichtliche Durchsetzung erleichtern, aber keineswegs entbehrlich machen.
2. Kann ich sowas aufsetzen? Ist ein selbstgeschriebener Vertrag in solchen fällen gültig?
Ja, dieser Vertrag würde eine Beweislastumkehr bewirken, so dass Herr X im nachfolgenen Prozess beweisen müsste, den Unfall nicht verschuldet zu haben, und so schlechte Chancen hat. Sie müssen nur darauf achten, dass Herr X selbst unterschreibt.