Sonderausgabe versehentlich falsch erklärt.
vom 29.10.2008
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Schweizer / Leverkusen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe bei meiner Steuererklärung 2007 versehentlich eine Fondsrente als Sonderausgabe angegeben, obwohl dies - wie mir hinterher aufgefallen ist - nicht zulässig ist. Das Finanzamt hat zudem jetzt die Unterlagen des Vertrags angefordert. Ist es hier ratsam die Unterlagen mit einer Erklärung des Irrtums zu übersenden oder ohne? Wie soll ich mich verhalten? ...