Tätigkeit in der Altersteilzeit
vom 12.6.2007
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Ich befinde mich derzeit in der "Altersteilzeit" gem. AltTZG. Somit bin ich noch bis zu meinem Renteneintritt Beschäftigter meiner Firma. 1. Ist eine Tätigkeit als Mitglied in einem Aufsitsrat einer AG (andere Firma) unter diesen Umständen zulässig? 2. Wie hoch darf eine damit verbundene Aufwandsentschädigung sein - darf sie gem. SGB4 §8 400,- Euro übersteigen? 3. Welche Haftungsrisiken sind m ...