Sehr geehrte Fragestellerin,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworte:
Grundsätzlich kann ein FSJ vorzeitig beendet werden. Das ergibt sich mittelbar auch aus § 14c Abs. 3 Satz 2 Zivildienstgesetz. Diese Vorschrift bestimmt, wie die im FSJ-Dienst zurückgelegte Zeit auf den Zivildienst anzurechnen ist, sofern "der Dienst vorzeitig beendet" wird.
Allerdings sind bei einer Kündigung die Regelungen im Vertrag zwischen der/dem Freiwilligen und dem FSJ-Träger zu beachten (insbesondere im Hinblick auf Kündigungsfristen).
Wird der Dienst fristgemäß ordentlich gekündigt, dürfte insoweit für Schadensersatzansprüche der FSJ-Trägers oder der Einrichtung kein Raum sein.
Ich hoffe, Ihnen damit eine erste Orientierung ermöglicht zu haben und stehe Ihnen gerne weiter zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Trettin
Rechtsanwalt
fea@trettin-rechtsanwaelte.de
www.trettin-rechtsanwaelte.de
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