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mündliche Zusage dann schriftliche Kündigung

3. Juni 2007 16:32 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Stefan Steininger

Mein Teamleiter und mein Abteilungsleiter haben mir mehrfach einen unbefristeten Arbeitsvertrag in Aussicht gestellt.
Mein 2 mal befristeter Vertrag würde auslaufen zum 04.09.07.
Am 25.05.07 hat mein Abteilungsleiter mir für den 05.06.07 einen Termin per Mail mitgeteilt indem wir über den unbefristeten Vertrag unter anderem reden wollten.
Nun erhielt ich postalisch am 03.06.07 die Kündigung.

Für die mündlichen Zusagen gibt es Zeugen.
Habe ich Chanchen auf einen unbefristeten Vertrag??

Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben summarisch wie folgt beantworten:

Grundsätzlich gehört können Arbeitsverträge auch mündlich geschlossen werden. Wenn also eine vertretungsberechtigte Person tatsächlich mündlich einen Arbeitsvertrag mit Ihnen geschlossen hat, wäre dieser gültig und würde im Zweifel die Befrostung ersetzen.

Dies müssen Sie natürlich durch die Zeugen beweisen.

Allein das in Aussicht stellen (und das darüber reden wollen) genügt aber nicht. Auch dürfte dies kaum eine Kündigung nach Treu und Glauben unwirksam machen. Das ArbG Stuttgart hat jüngst die Auffassung (nicht veröffentlicht) vertreten, dass selbst das Herholen aus einer anderen Stadt mit dem Hinweis auf eine längere Beschäftigung eine Kündigung nicht unwirksam machen würde.

Nach alledem halte ich einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung für problematisch. Fraglich ist, ob die Kündigung zum einen möglich und zum anderen auf welchen Vertrag gerichtet war. Der befristete kann nur gekündigt werden, wenn dies vereinbart ist; ferner bedarf es keiner Kündigung.

Sollte also der Arbeitgeber von einem unbefristeten Vertrag ausgehen (was eigentlich nicht anzunehmen ist), könnte sich hieraus ein Angriffspunkt ergeben. Details sollten mit einem Kollegen vor Ort geklärt werden.


Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen


Stefan Steininger
Rechtsanwalt

www.anwalt-for-you.de

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