Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Anfrage beantworte ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt:
Die Kündigungsfrist variiert bei Ihnen zwischen ca. 3 und 6 Monaten, je nachdem wann die Kündigung ausgesprochen wird. Mit der Kündigungsfrist 3 Monate zum Quartal ist wohl zum Quartalsende gemeint. Jedenfalls wäre die arbeitsvertragliche Regelung dahingehend auszulegen.
Sie können beispielsweise das Arbeitsverhältnis jetzt zum Ende des Dritten Quartals 30.09.2007 kündigen, so dass Sie momentan eine Kündigungsfrist von etwas mehr als 4 Monaten haben. Gleiches gilt für eine Kündigung am 30.06. Auch hier erfolgt die Kündigung zum 30.09.2007 demnach mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Kündigen Sie jedoch am 01.07.2007 verlängert sich die Kündigungsfrist zum 31.12.2007 und beträgt dann 6 Monate, da das 3 Quartal schon begonnen hat und einen Kündigung unter Einhaltung der Drei-Monats-Frist erst zum Ende des folgenden Quartals möglich ist.
Die vertragliche Verlängerung der gesetzlichen Kündigungsfristen ist möglich. Auch ist es zulässig für die längeren als jetzt vereinbarten Kündigungsfristen des § 622 Abs. 2 BGB
eine Anwendung auf Gegenseitigkeit zu vereinbaren. Danach müssen Sieentsprechend längere Kündigungsfristen in Kauf nehmen.
Eine Vereinbarung dieser Art verstößt nur in besonderen Fällen gegen das sog. Günstigkeitsprinzip des § 4 Abs. 3 TVG
( BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 337/00
).
Die arbeitsvertragliche Regelung ist hinsichtlich der Kündigungsfrist daher nicht zu beanstande.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben.
Mit besten Grüßen
RA Schröter
Diese Antwort ist vom 23.05.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Das heißt also mit 17 Jahren Firmenzugehörigkeit habe ich eine Kündigungsfrist von 6 Monaten, wenn es mir nicht gelingt einen Auflösungsvertrag auszuhandeln.
Das heißt, die sechs Monate Kündigungsfrist, könnten mir hier zum Nachteil werden, wenn der potentielle neue Arbeitgeber, jemanden findet der früher verfügbar ist.
Ist das korrekt?
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Kündigungsfrist beträgt entsprechend dem Vertrag vom 2004 maximal 6 Monate. Im günstigsten Fall 3 Monate. Insoweit ist die Kündigungsfrist vom Datum der Kündigung abhängig und variiert entsprechend. D.h. die konkrete Kündigungsfrist kann man nur im Zusammenhang mit dem Kündigungstermin ermitteln. Ich hoffe, daß diese Ihre Nachfrage beantwortet. Ansonsten senden Sie mir bitte eine Email, falls die Ausführungen noch nicht klar sind.
Mit besten Grüßen
RA Schröter