Arbeitsrecht: Versetzung, Änderungskündigung
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Im Arbeitsrecht bezeichnet der Begriff "Versetzung" die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber, die mit einer Änderung der Arbeitsbedingungen einhergeht. Dies kann beispielsweise eine andere Tätigkeit, ein anderer Arbeitsort oder eine andere Arbeitszeit sein. Die Versetzung ist ein Teil des Direktionsrechts des Arbeitgebers, das in § 106 Gewerbeordnung (GewO) geregelt ist. Allerdings muss die Versetzung billigem Ermessen entsprechen und darf nicht willkürlich erfolgen.
Die häufigsten rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit der Versetzung können sein:
1. Wirksamkeit der Versetzung: Eine Versetzung kann unwirksam sein, wenn sie nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, zum Beispiel wenn sie nicht billigem Ermessen entspricht oder wenn sie gegen eine vertragliche Vereinbarung verstößt.
2. Zustimmung des Arbeitnehmers: In der Regel ist eine Versetzung nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers möglich. Probleme können entstehen, wenn der Arbeitnehmer die Versetzung ablehnt.
3. Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats: Bei einer Versetzung hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Probleme können entstehen, wenn der Arbeitgeber dieses Recht nicht beachtet.
4. Änderungskündigung: Wenn der Arbeitnehmer die Versetzung ablehnt, kann der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen. Hierbei können Probleme entstehen, wenn die Änderungskündigung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
5. Diskriminierung: Es kann zu rechtlichen Problemen kommen, wenn die Versetzung diskriminierend ist, zum Beispiel wenn sie aufgrund des Geschlechts, der Herkunft oder der Religion des Arbeitnehmers erfolgt.