Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst muss Ihr Arbeitsvertrag daraufhin überprüft werden, ob darin eine sog. Versetzungsklausel enthalten ist. Solche Klauseln sind gerade im Einzelhandel üblich und auch sonst recht häufig. Grundsätzlich sind diese Klauseln zulässig, wenn die Belange des Arbeitnehmers beachtet sind (BAG, Urteil vom 11. April 2006 – 9 AZR 557/05
). Konkret führt das BAG aus:
"Das Direktionsrecht der Beklagten zur Änderung des Arbeitsorts folgt aus § 106 Satz 1 GewO
. Danach kann der Arbeitgeber den Ort der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit die Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrags oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind."
Sollten sich etwas anderes nicht durch den Arbeitsvertrag o. ä. ergeben, dürfte eine Versetzung v. a. in räumlicher Hinsicht zulässig sein.
Ich kann Ihnen nur empfehlen, Ihren Arbeitgeber anzusprechen und auf Ihre besonderen Umstände hinzuweisen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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Diese Antwort ist vom 13.11.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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