Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Frage 1:
"Wie verhalte ich mich jetzt richtig? Kann man mich so ohne weiteres degradieren und muss ich damit einverstanden sein?"
Wenn Sie bei Gegenwind tatsächlich die Segel streichen wollen, so sollten Sie sich in jedem Fall aus dem ungekündigten Arbeitsverhältnis bewerben.
In Ihrem Berufsfeld gibt es zwar große Nachfrage, aber die Qualität der gesuchten Stelle wird auch in anderen Einrichtungen nicht so leicht zu finden sein.
Der Arbeitgeber hat durch das Weisungsrecht nach § 106 GewO
das Recht, im Rahmen des Arbeitsvertrags Ihre Arbeitspflicht nach Zeit, Art und Ort zu konkretisieren und Ihnen bestimmte Arbeiten zuzuweisen.
Das Weisungsrecht ist allerdings durch Arbeitsvertrag und/oder Tarifvertrag begrenzt. Insofern sollten Sie die vertraglichen Regelungen prüfen und notfalls der Maßnahme widersprechen.
Im Zweifel müsste dann das Arbeitsgericht prüfen, ob die Versetzung rechtmäßig war.
Frage 2:
"Muss ich 6 Monate Kündigungsfrist einhalten, wenn nicht, muss ich dann das Weihnachtsgeld zurückzahlen?"
Wenn Ihr Vertrag eine 6-monatige Kündigungsfrist vorsieht werden sie diese - vorbehaltlich einer einer konkreten Vertragsprüfung - natürlich auch einhalten müssen.
Frage 3:
"Sollte ich damit einen Rechtsanwalt bemühen?"
Die Notwendigkeit sehe derzeit noch nicht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork, Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 03.12.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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