Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts im Rahmen einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt beantworte:
Frage 1:
"Kann ich rechtlich darauf bestehen, dass mir ein Arbeitsplatz in Bremen zur Verfügung gestellt wird?"
Bestehen können Sie darauf zwar schon, allerdings sehe ich nach Ihrer Schilderung keine rechtliche Handhabe dies auch erfolgrecih rechtlich durchzusetzen.
Denn wie Sie selbst schildern besteht zum einen die Niederlassung in Bremen in der ursprünglichen Form gar nicht mehr, zum anderen dürfen Sie ausweislich Ihres Arbeitsvertrages in Bremen, Bremerhaven und Hamburg eingesetzt werden.
Ihre damalige Versetzung wird man wegen Verjährung wohl auch nicht rechtlich angreifen können.
Damit bliebe nur die Frage, ob sie rechtlich eine Rückversetzung in die Tochtergesellschaft in Bremen erzwingen können.
Dies sollten Sie anwaltlich vor Ort unter Vorlage des Arbeitsvertrags, ggf. Tarifvertrags, der damaligen Versetzungsanordnung und den genauen Unternehmensdaten abklären lassen.
Viel Hoffnung kann ich Ihnen aber nicht machen, da der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts durchaus dazu befugt ist, Sie in Bremerhaven einzusetzen. Immerhin haben sie Tätigkeit in Bremerhafen dann auch von 2008 bis 2012 ausgeübt.
Zudem erscheint es kaum durchsetzbar, dass der Arbeitgeber seine betrieblichen Belange so umordnen muss, um Ihnen einen Platz in Bremen anbieten zu können.
Frage 2:
"Haben Sie hier einen Rat wie ich hier vorgehen sollte?"
Zunächst einmal müssen Sie ohnehin einen solchen Einsatz in Bremen gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich und nachweisbar beantragen.
Im Idealfall besteht bei der Tochterfirma in Bremen Personalbedarf.
Lehnt Ihr Arbeitgeber allerdings ab, wird man an Hand der o.g. Unterlagen überprüfen müssen, ob eine rechtliche Durchsetzung der Rückversetzung möglich ist.
Bedenken Sie bitte, dass jede Ergänzung des Sachverhalts zu einer veränderten rechtlichen Beurteilung führen kann.
Ich stehe Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie gerne auch für eine weitere Interessenwahrnehmung jederzeit zur Verfügung. Klicken Sie dazu auf mein Profilbild, um meine Kontaktdaten einsehen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-