Urlaubsanspruch bei Kündigung 31.7.
vom 28.5.2018
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
Guten Tag, folgender Sachverhalt: Meine Frau kündigt ihren Arbeitsvertrag fristgerecht zum 31.7.2018. Im Arbeitsvertrag ist in dem Absatz „URLAUB" folgendes zu lesen: „Die Arbeitnehmerin hat Anspruch auf einen kalenderjährigen Erholungsurlaub von 30 Arbeitstagen. Im Übrigen finden auf den Urlaubsanspruch die gesetzlichen Bestimmungen des BurlG Anwendung." Im laufenden Jahr sind bisher 3 ...