Anspruch auf gemeinsame / teils zeitgleiche Elternzeit?
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Erbitte für folgendes Szenario Ihre Einschätzung: Sohn ist im Mai 2017 geboren. Ehefrau (Beamtin) hat Elternzeit bis April 2018 genommen. Nun überlegt Vater ab Januar 2018 zwei Jahre Elternzeit zu nehmen. Ziel: Eltern wären rund 3 Monate gemeinsam zu 100 % daheim und betreuend tätig, ab April 2018 übernähme Vater/Ehemann die alleinige Betreuung des Sohnes und Mutter arbeitet wieder voll. Meine ...