Rückforderung einer Gehaltserhöhung
vom 18.9.2018
51 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Lembcke / Kiel
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe folgendes Anliegen. 1. Mein Arbeitsvertrag kam im Oktober 2017 zustande. Dort wurde eine Gehaltserhöhung mit Wirksamkeit zum 1.01.18 bereits vereinbart. Der Arbeitsvertrag wurde vom damaligen Geschäftsführer unterschrieben. Im Dezember 2017 erhielt ich eine Prokura und damit mehr Verantwortung und Haftung als ursprünglich geplant. Aus diesem Grund wurde ...