Arbeitslosengeld 1 und Honorartätigkeit
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Guten Tag, am 1. September habe ich mich arbeitssuchend gemeldet und beziehe Arbeitslosengeld 1. Jetzt habe ich die Möglichkeit, zum 1. Oktober eine Honorartätigkeit über 5 Stunden in der Woche auszuüben. Über die abgeleisteten Stunden stelle ich dem Unternehmen eine Rechnung.. Es ist ja kein Nettoeinkommen wie bei einem Mini-Job. Wird trotzdem das gesamte Einkommen auf das Arbeitslosengeld an ...