Entzug von Dienstwagen
vom 2.12.2015
30 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
Ich habe seit 1997 einen Dienstwagen. Dieser ist im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich erwähnt, sondern wurde mir schriftlich vom Arbeitgeber angeboten, wörtlich: "Wir bieten Ihnen an, mit sofortiger Wirkung von unserer Dienstwagenregelung Gebrauch zu machen." Dies habe ich getan und habe bei wechselnden Positionen und Firmenübergängen immer den Wagen behalten können. Zur Zeit bin ich in einem deu ...