Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Ob Sie einen Anspruch darauf haben, einseitig auf den Dienstwagen zu verzichten, ergibt sich aus Ihrem Arbeitsvertrag. Nach meinen Erfahrungen und auch nach dem Auszug aus dem Arbeitsvertrag, den Sie zitieren, ist ein solcher einseitiger Verzicht nicht möglich, der Dienstwagen ist vielmehr fester Bestandteil Ihrer Vergütung. Abschließend kann dies aber nur eine vollständige Durchsicht Ihres Arbeitsvertrags ergeben.
Sie sollten daher mit Ihrem Arbeitgeber die Problematik erörtern und eine Vertragsänderung verhandeln. Ich nehme einmal an, dass Sie den Dienstwagen auch zu dienstlichen Fahrten benötigen und Ihr derzeitiges Fahrzeug mit einer bestimmten Laufzeit geleast wurde. Soweit sich kein anderer Kollege findet, der das Fahrzeug z.B. nach Auslaufen des Leasingsvertrags seines Fahrzeugs übernimmt, wird sich Ihr Arbeitgeber den PKW nicht auf den Hof stellen und Ihnen ein kleineres Fahrzeug leasen oder eine Kilometerpauschale für den Einsatz Ihres eigenen PKW zahlen. Hinzu kommt, dass Ihr Arbeitgeber aus Repräsentationszwecken ggf. bestimmte Vorstellungen davon hat, mit welchen Fahrzeugen seine Mitarbeiter bei den Kunden auftreten.
Aus diesem Grund macht es ggf. Sinn zu erörtern, dass Sie auf die Privatnutzung des PKW verzichten. Er würde also nach Feierabend auf dem Firmenhof verbleiben und Sie könnten mit Ihrem eigenen PKW oder ggf. auch öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause fahren. In diesem Fall würden sich die Abzüge von Ihrem Gehalt verringern.
Aber auch in diesem Fall würde Ihr Arbeitgeber drauf zahlen, da er Ihnen mehr Nettogehalt auszahlen müsste.
Aus meiner Sicht kommt also abschließend nur eine gütliche Einigung in Betracht in Verbindung mit der Rück-/ oder Weitergabe Ihres derzeitigen Fahrzeugs.
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
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Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Vielen Dank für Ihre erste Antwort. Ich möchte noch folgende Nachfragen stellen.
1. Habe ich richtig verstanden, dass mir der AG dann jeden Wagen geben kann, den er möchte. Jetzt handelt es sich um seinen alten Wagen (7Jahre alt, 230000 km auf dem Tacho). Dann wäre dieses ja ein gutes Geschäft zum weniger Gehalt zahlen.
2. Was heißt auf Privatfahrten verzichten? Müsste ich dann überhaupt noch etwas für den Wagen bezahlen?
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Nachfragen wie folgt:
1.
Wie bereits erläutert kann eine abschließende Antwort nur bei kompletter Durchsicht Ihres Arbeitsvertrags erfolgen. Wenn Ihr Dienstfahrzeug einen Bruttoneupreis von EUR 40.000,00 hatte, entspricht es den von Ihnen zitierten vertraglichen Anforderungen. Ihr Arbeitgeber dürfte Ihnen aber auch ein anderes Fahrzeug überlassen.
Ggf. macht Ihr Arbeitgeber gerade ein gutes Geschäft, weil er mit seinem abgeschriebenen Kfz bei Ihnen noch Geld spart. Aber bitte bedenken Sie: Das Geschäft ist größer geworden, weil Sie umgezogen sind, und dies wohl aus eigenem Entschluss.
2.
Wenn Sie sich auf eine Vertragsänderung dahingehend einigen, dass Sie den PKW nur dienstlich und nicht mehr privat nutzen, d.h. dieser auf dem Firmenhof abgestellt wird, wenn Sie Feierabend machen, müssten Sie nichts mehr zahlen, da die Lohnabzüge ja für die Privatnutzung des PKW erfolgen.