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Kann ich auf den Dienstwagen verzichten?

| 21. Februar 2011 13:01 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


14:35

Zusammenfassung

Kann ich als Arbeitnehmer einseitig auf meinen vertraglich zugesicherten Dienstwagen verzichten oder auf ein günstigeres Modell umsteigen?

Ein einseitiger Verzicht auf den arbeitsvertraglich vereinbarten Dienstwagen ist in der Regel nicht möglich, da dieser einen festen Vergütungsbestandteil darstellt. Der Dienstwagen ist oft nicht nur für dienstliche Fahrten vorgesehen, sondern dient dem Arbeitgeber auch zu Repräsentationszwecken. Eine Änderung der Dienstwagenregelung erfordert daher eine Vertragsänderung in beiderseitigem Einvernehmen. Denkbar wäre ein Verzicht auf die Privatnutzung, so dass der Dienstwagen nach Feierabend auf dem Firmenparkplatz verbleibt. Dadurch würden sich die Gehaltsabzüge reduzieren, allerdings müsste der Arbeitgeber ein höheres Nettogehalt zahlen.

Ich hätte folgende Fragen zum Thema Dienstwagen:

Folgende Klausel ist in meinem Arbeitsvertrag verankert:

Herr T. hat Anspruch auf die Gestellung eines Dienstwagens auch zur privaten Nutzung bis zum Bruttoneuwagenpreis von 40.000 €. Die Abrechnung erfolgt nach der 1% Regelung. Der Dienstwagenanteil ist im Monatsgrundgehalt von 3000,00 € bereits enthalten.

Zu meiner Monatsvergütung habe ich ein Prämiensystem, bei welchem allerdings in den letzten 12 Monaten keinerlei Prämien erreicht wurden.

Der Wagen ist nach einem Umzug weiter vom Arbeitsplatz weg jetzt einfach zu teuer geworden (fast 700 € bei knapp 1900 netto).

Ich möchte daher jetzt auf den Dienstwagen verzichten bzw. auf einen kleineren umsteigen, der günstiger ist.

Habe ich dazu ein Recht oder muss icvh jeden Dienstwagen annehmen, welcher in der 40000 € Bruttolistenpreis Regelung verankert ist?

21. Februar 2011 | 13:28

Antwort

von


(654)
Heinz-Fangman-Str. 2
42287 Wuppertal
Tel: 0202 76988091
Web: https://www.kanzlei-scheibeler.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

Ob Sie einen Anspruch darauf haben, einseitig auf den Dienstwagen zu verzichten, ergibt sich aus Ihrem Arbeitsvertrag. Nach meinen Erfahrungen und auch nach dem Auszug aus dem Arbeitsvertrag, den Sie zitieren, ist ein solcher einseitiger Verzicht nicht möglich, der Dienstwagen ist vielmehr fester Bestandteil Ihrer Vergütung. Abschließend kann dies aber nur eine vollständige Durchsicht Ihres Arbeitsvertrags ergeben.

Sie sollten daher mit Ihrem Arbeitgeber die Problematik erörtern und eine Vertragsänderung verhandeln. Ich nehme einmal an, dass Sie den Dienstwagen auch zu dienstlichen Fahrten benötigen und Ihr derzeitiges Fahrzeug mit einer bestimmten Laufzeit geleast wurde. Soweit sich kein anderer Kollege findet, der das Fahrzeug z.B. nach Auslaufen des Leasingsvertrags seines Fahrzeugs übernimmt, wird sich Ihr Arbeitgeber den PKW nicht auf den Hof stellen und Ihnen ein kleineres Fahrzeug leasen oder eine Kilometerpauschale für den Einsatz Ihres eigenen PKW zahlen. Hinzu kommt, dass Ihr Arbeitgeber aus Repräsentationszwecken ggf. bestimmte Vorstellungen davon hat, mit welchen Fahrzeugen seine Mitarbeiter bei den Kunden auftreten.

Aus diesem Grund macht es ggf. Sinn zu erörtern, dass Sie auf die Privatnutzung des PKW verzichten. Er würde also nach Feierabend auf dem Firmenhof verbleiben und Sie könnten mit Ihrem eigenen PKW oder ggf. auch öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause fahren. In diesem Fall würden sich die Abzüge von Ihrem Gehalt verringern.

Aber auch in diesem Fall würde Ihr Arbeitgeber drauf zahlen, da er Ihnen mehr Nettogehalt auszahlen müsste.

Aus meiner Sicht kommt also abschließend nur eine gütliche Einigung in Betracht in Verbindung mit der Rück-/ oder Weitergabe Ihres derzeitigen Fahrzeugs.


Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Rückfrage vom Fragesteller 21. Februar 2011 | 13:59

Vielen Dank für Ihre erste Antwort. Ich möchte noch folgende Nachfragen stellen.

1. Habe ich richtig verstanden, dass mir der AG dann jeden Wagen geben kann, den er möchte. Jetzt handelt es sich um seinen alten Wagen (7Jahre alt, 230000 km auf dem Tacho). Dann wäre dieses ja ein gutes Geschäft zum weniger Gehalt zahlen.

2. Was heißt auf Privatfahrten verzichten? Müsste ich dann überhaupt noch etwas für den Wagen bezahlen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 21. Februar 2011 | 14:35

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Nachfragen wie folgt:

1.
Wie bereits erläutert kann eine abschließende Antwort nur bei kompletter Durchsicht Ihres Arbeitsvertrags erfolgen. Wenn Ihr Dienstfahrzeug einen Bruttoneupreis von EUR 40.000,00 hatte, entspricht es den von Ihnen zitierten vertraglichen Anforderungen. Ihr Arbeitgeber dürfte Ihnen aber auch ein anderes Fahrzeug überlassen.

Ggf. macht Ihr Arbeitgeber gerade ein gutes Geschäft, weil er mit seinem abgeschriebenen Kfz bei Ihnen noch Geld spart. Aber bitte bedenken Sie: Das Geschäft ist größer geworden, weil Sie umgezogen sind, und dies wohl aus eigenem Entschluss.

2.
Wenn Sie sich auf eine Vertragsänderung dahingehend einigen, dass Sie den PKW nur dienstlich und nicht mehr privat nutzen, d.h. dieser auf dem Firmenhof abgestellt wird, wenn Sie Feierabend machen, müssten Sie nichts mehr zahlen, da die Lohnabzüge ja für die Privatnutzung des PKW erfolgen.

Bewertung des Fragestellers 21. Februar 2011 | 16:32

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