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Betriebsratsmitglied in Elternzeit

26. April 2005 18:55 |
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Arbeitsrecht


Bei der BR-Wahl wurden nicht alle Plätze gem. Unternehmensgröße belegt, daher hatte der BR eine ungrade Anzahl + 1 Ersatzmitglied. Nach dem Ausscheiden eines BR-Kollegen aus dem Unternehmen wurde dieses Ersatzmitglied ordentliches Mitglied. Ein anderes ordentliches Mitglied ist in Mutterschutz gegangen und derzeit in Elternzeit. Daher hat das BR-Gremium eine gerade Anzahl von Mitgliedern.
a) Wie ist der Status des Mitglieds in Elternzeit (Rückkehr ungewiss)?
b) Ist das Mitglied bei Stimmengleichheit bei mitbestimmungspflichtigen Entscheidungen auch in der Elternzeit stimmberechtigt (und damit das Zünglein ander Waage), auch wenn es an sonstigen Entscheidungen/Sitzungen nicht körperlich teilnimmt?

Guten Abend,

auch das Betriebsratsmitglied in Elternzeit ist vollstimmberechtigtes Betriebsratsmitglied. Es rückt also als Ersatzmitglied mit allen Rechten und Pflichten in den Betriebsrat ein.

So hat das LAG München mehrfach (zuletzt in der Entscheidung vom 22.07.2004, Az. 2 TaBV 5/04 ) entschieden, daß einem BR-Mitglied in Elternzeit bei Teilnahme an den Betriebsratssitzungen die Fahrtkosten von Seiten des Arbeitgebers zu erstatten sind.

Ich hoffe, ich habe Ihnen weitergeholfen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Weiß
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Esenser Straße 19
26603 Aurich
Tel. 04941 60 53 47
Fax 04941 60 53 48
e-mail: info@fachanwalt-aurich.de

Rückfrage vom Fragesteller 26. April 2005 | 19:40

Das Mitglied war doch ordentliches Mitglied vor Eintritt der Elternzeit und ist mit dieser doch nicht ausgeschieden, so dass es kein Ersatzmitglied wird!? Die Mitgliedschaft ruht doch lediglich in der Elternzeit, oder? Die Frage war, ob es als ordentliches Mitglied in der Elternzeit sich nicht regelmäßig an Entscheidungen vor Ort beteiligen muss und ob es zulässig ist, dass es nur in Patt-Situationen Aktivität zeigt. Bitte nochmal prüfen.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 27. April 2005 | 09:40

Guten Morgen,

bitte entschuldigen Sie, daß ich mich erst jetzt melde, ich habe es vorher nicht geschafft.

Die Elternzeit ändert an dem Status des Betriebsratsmitgliedes nichts. Es bleibt, wie oben schon dargelegt, vollberechtigtes BR-Mitglied.

Hieraus folgt auch die grundsätzliche Verpflichtung, sein Mandat ordnungsgemäß zu führen und sich an den Entscheidungen regelmäßig zu beteiligen. Wenn das BR-Mitglied diese Verpflichtungen verletzt, bliebe als letztes Mittel nur der Ausschluß aus dem Betriebsrat. Dies aber ist ein steiniger Weg, da schwerwiegende Gründe vorliegen müssen.

Michael Weiß

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