Sehr geehrter Rechtssuchender,
zunächst möchte ich vorab erst einmal anmerken, dass sich Ihr Arbeitgeber absolut unverschämt Ihnen gegenüber verhält.
Zur Frage 1 : Ihren Schilderungen zur Folge sehe ich absolut keinen Kündigungsgrund. Kein Mitarbeiter kann immer optimale Lösungsmöglichkeiten erbringen. Gründe für eine fristlose Kündigung, diese muss im Übrigen schriftlich erfolgen, sind nur krasse Verstöße. Hierunter fallen beispielsweise Diebstähle im Betrieb, unentschuldigtes Fernbleiben während der Arbeitszeit, vorsätzliche Arbeitsverweigerung. Ein solch schwerwiegendes Fehlverhalten ist bei Ihnen aber in keinster Weise erkennbar.
Zur Frage 2: Eine Abmahnung kann auch mündlich erfolgen. Sie wird oftmals in die Personalakte eingetragen. Wenn Ihnen die Abmahnung unberechtigt erscheinen sollte, können sie die Löschung dieser Abmahnung durch das Arbeitsgericht erwirken lassen. Aus Ihren Schilderungen kann ich bei Ihnen auch kein abmahnungsbedürftiges Verhalten erkennen. Vor einer Klage, sollte Sie vielleicht aber den Betriebsrat und den Personachef kontaktieren. Eine einvernehmliche Lösung ist natürlich allemal besser.
Zur Frage 3: Natürlich geniessen Sie auch aufgrund Ihres höheren Alters, der Anzahl Ihrer Kinder und aufgrund Ihrer langen Betriebsangehörigkeit einen erhöhten Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Aufgrund der hohen Mitarbeiterzahl findet das Kündigungsschutzgesetz auf Ihren Betrieb auch Anwendung.
Sollte Ihnen eine schriftliche Kündigung zugehen, dann erheben Sie sofort !!!!! Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht hiergegen. Gerne kann ich Sie hier vertreten. Sie müssen unbedingt die drei Wochenfrist für die Klage nach Eingang der schriftlichen Kündigung einhalten !!!
Aufgrund Ihrer Zugehörigkeit zum Betrieb , Ihrem Alter und der Anzahl Ihrer Kinder, haben Sie sehr grosse Chancen diesen Prozess zu gewinnen. Aber selbst im Unterliegensfall müsste Ihnen der Betrieb eine sehr hohe Abfindung bezahlen, deshalb wird sich Ihr Arbeitgeber eine Kündigung dreimal überlegen. Darüber hinaus, sind solche Abfindung sogar noch teilsweise steuerfrei und der Rest wird privilgiert, d.h. niedriger besteuert.
Ich sehe insgesamt alle Rechte auf Ihrer Seite und verbleibe mit
freundlichen Grüssen
Marcus Alexander Glatzel
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.
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Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
es wurde mir nicht explizit eine fristlose Kündigung angedroht.
Wie sehen die Möglichkeiten meines Arbeitgebers für eine fristgerechte (in meinem Fall 5 Monate) Kündigung aus?
Weiterhin bin ich seit etwa 5 Jahren bei einer Neurologin in Behandlung. Gibt es eine Möglichkeit, eine chronische Erkrankung mit ins Spiel zu bringen, auf die mein Arbeitgeber Rücksicht nehmen müsste?
Danke und Gruß,
WT
Sehr geehrter Rechtssuchender,
die Aussichten Ihres Arbeitgebers für eine fristgerechte Kündigung siehen meines Erachtens schlecht aus. Sie müssten hiergegen aber unbedingt fristgerecht Kündigungsschutzklage erheben !!!!
Meines Erachtens würde die fristgerechte Kündigung in Ihrem Fall mit grosser Wahrscheinlichkeit an einer falschen Sozialauswahl durch den Arbeitgeber scheitern. Das einzig unangenehme bei der Sache ist, dass Sie in Ihrer Klagebegründungschrift die falsche Sozialauswahl begründen müssen.Das heisst, sie müssen Kollegen konkret namentlich benennen, die statt Ihrer Person zu kündigen wären, weil Sie zB jünger sind und noch nicht so lange im Betrieb tätig sind.
Ich würde die neurologische Behandlung nicht unbedingt ins Spiel bringen. Denn dies kann Ihrem Arbeitgeber unter Umständen sogar Munition in die Hand geben, da er dann versucht sein könnte, eine Kündigung aufgrund eines schlechten gesundheitlichen Zustandes und keiner Besserungsprognose zu begründen. ( zB Mitarbeiter wird gekündigt, weil nervlich krank daher leistungsunfähig und keine Besserung in Sicht).
Mit freundlichen Grüssen
Marcus Glatzel
Rechtsanwalt