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'Aussetzen' bei Zeitfirma

21. April 2005 10:02 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Stefan Steininger

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin seit 7Jahren für eine sehr große Deutsche Automobilbranche tätig,sitze aber beim ADAC- bin aber über eine Zeitfirma angestellt,die von dem Autokonzern bezahlt wird.

Seit 6Jahren ist es lt.ges.Bestimmung so, daß ich immer nur 12Monate am Arbeitsplatz sitzen darf und dann 3Monate "aussetzen" muss. Somit umging der "Entleiher" die Übernahme meiner Person.

Seit 1.1.2004 gibt es bei den Zeitfirmen einen neuen Tarifvertrag und neue Bestimmungen,die Vor-und Nachteile für uns Zeitarbeiter mit sich bringen. Diese Bestimmungen sagen aber auch, daß ein Aussetzen nach 12Monaten nicht mehr nötig ist, daß der "Entleiher" auch den AN nicht übernehmen muß, wenn er weiterhin und länger für ihn tätig ist!!!
Nun sitze ich wieder seit 15Monaten an meinem Platz! Jetzt möchte plötzlich dieser Autokonzern, daß ich für 3Monate wieder aussetze! Für mich als alleinerziehende Mutter ist das ein riesen Schaden, da ich nur ein Mindestgehalt in diesen 3Mon. erhalte, obendrein verliere ich alle meine Überstunden, die ich nun 15Monate erarbeitet habe und auf einem sog. Zeitkonto liegen. Diese wollte ich mir im Sommer ausbezahlen lassen, sollte ich aussetzen müssen, werden diese einfach als Freizeit abgegolten!
Meine Zeitfirma sagt mir nur, daß sie dem Kunden erklärt haben, daß ein Aussetzen nicht mehr erforderlich sei, jedoch was der Kunde will, muß gemacht werden, schließlich sei er ein riesen Kunde seit Jahren!!
Jetzt hat sich auch der ADAC für mich eingesetzt, hat mit dem Autokonzern gesprochen, diese wollen nochmal alles prüfen, jedoch ist die neue Regelung einfach nicht bei denen angekommen und stellen sich auf stur!Den großen "DReien" ist es finanziell ja egal - es wird ja für 3Monate ein Ersatz eingearbeitet - jedoch für mich ist es wirklich ein Drama!

Wissen Sie was von neuen Bestimmungen seit 1.1.04?
Wie kann ich mich wehren?Was kann ich tun?
Wo kann ich schriftliches Material herbekommen, um doch noch den Autokonzern zu überzeugen, daß er nicht verpflichtet ist, mich zu übernehmen, wenn ich länger als 12Monate am Platz sitze?

Vielen Dank für Ihr Bemühen!!

Mit freundlichen Grüßen
Sandra K.

Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Online-Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen wie folgt beantworten:

Natürlich ist Ihre Situation sehr unschön. Aber leider sind dies nun mal die Probleme, die bei der Arbeitnehmerüberlassung auftreten.

Ich möchte Ihnen hier wenig Hoffnungen machen, der Arbeitgeber weiß sicherlich genau, was er tut. Und wenn er keinen Einsatz wünscht, haben Sie dagegen keine Chance.

Zum 01.01.2004 wurde das AÜG dahingehend geändert, dass das „Equal Treatment“ eingeführt wurde, d. h Leiharbeitnehmer genau wie Festangestellte zu entlohnen sind.

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz finden Sie hier:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/a_g/index.html

Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Neufassung hat das Bundesverfassungsgericht im Übrigen nicht angenommen (Beschluß vom 29.12.2004).

Der Gesetzgeber hat hiervon eine Abweichung im Tarifvertrag zugelassen, dieser gilt ab 01.01.2004, und ist hier zu finden:

http://www.schmidt-personal.de/Dokumente/TarifvertragBZA.pdf

Die 12 Monat-Regelung wurde in der Vergangenheit übrigens durch das Job-Aqtiv-Gesetz geändert. Damals wurde in § 3 I Nr. 6 AÜG die Zahl 12 durch 24 Monate ersetzt.

Hinsichtlich weiterer Informationsbroschüren etc. sollten Sie sich an Ihre zuständige Gewerkschaft wenden.

Es tut mir leid, aber ich sehe keine Möglichkeit sich zu wehren, denn Sie sind Ihrer Zeitarbeitsfirma verpflichtet, diese beschäftigt Sie offenbar vertraglich weiter und welcher Einsatz dann kommt ist für Sie nicht steuerbar.

Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Steininger
Rechtsanwalt

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