Sehr geehrter Ratsuchender,
der Vertrag dürfte bindend sein. Sofern Sie ausführen, dass die Kostenaufstellung Bestandteil des Vertrages ist, müssen Sie auch sehen, dass die genaue Kostenaufstellung NACH Abschluß der Fortbildung erst aufgestellt werden sollte.
Da nach Ihrer Schilderung die Fortbildungsvertrag aber über drei Jahre laufen soll und die Firma diesen Zeitpunkt nicht erreichen wird, wäre aber ggfs. an einen sogenannten Wegfall der Geschäftsgrundlage zu denken, so dass Ihnen damit geholfen werden könnte. Hierzu muss aber der gesamte Vertrag geprüft werden, so dass ich Ihnen anbiete, mir diesen zuzufaxen, damit ich dann in der Nachfrage dazu Stellung nehmen kann.
Die Vorlage des Vertrages wäre auch deshalb wichtig, um ggfs. ihn auf eine unzulässige Verknüpfung hin zu überprüfen, da Sie hiermit offenbar längerfristig an eine Firma gebunden werden sollten (was dem Grunde nach möglich ist).
Auch dürfte zu bezweifeln sein, dass bei einer bisher vierwöchigen Fortbildung und einer Gesamtlaufzeit von drei Jahren ein Rückzahlungsanspruch in voller Höhe besteht.
Einen neuen Arbeitsplatz würde ich mir an Ihrer Stelle auf jeden Fall suchen.Selbst wenn ein Rückforderungsanspruch in einer gewissen Höhe bestehen sollte (nähere Überprüfung des Vertrages ist notwendig), wird der Arbeitgeber bei der finanziellen Schwäche wohl kaum noch das Risiko eines Arbeitsprozesses eingehen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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