pensionszusage - nachfrage zu erweiterter frage
vom 3.6.2005
15 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
sehr geehrter herr RA A. Schwartmann! danke für Ihre prompte auskunft.vom unternehmen B wurde ich übernommen. deshalb kam es zu einem aufhebungsvertrag zwischen unternehmen A und mir. ändert dies etwas an der gesamten situation, d.h. meinem anspruch auf der pensionszusage? mit freundlichen grüßen ...