Auskunft über erfasste Arbeitszeit - überzogene Arbeitsleistung
vom 22.12.2005
25 €
Historischer Preis
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Hallo, zum Sachverhalt: a.) Zu Jahresbeginn hat mein Arbeitgeber eine Stempeluhr installiert und seitdem müssen alle Angestellten ihre Arbeitszeiten abstempeln. Allerdings wird auf Anfrage keine Auskunft über angefallene Arbeits- und Überstunden gewährt. Bei eventl. Minusstunden werden die betroffenen Angestellten jedoch schriftlich von der Geschäftsleitung informiert. b.) laut Arbeitsver ...