Freiwillige Krankenversicherung
beantwortet von
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier / Magdeburg
Ich habe bis Anfang 2008 den Höchstbetrag als freiwillig Versicherter bei der KKH bezahlt. Nach Ausfall eines größeren Kunden beantragte ich die einkommensabhängige Beitragseinstufung. Die Beiträge wurden ab Februar 2008 vorläufig festgesetzt. Im Februar 2010 habe ich die Steuererklärungen 2008 und 2009 gleichzeitig beim Finanzamt eingereicht Der Steuerbescheid 2008 wurde aber am 04.06.2010 un ...