Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Rabatt/Bonus ist kein meldepflichtiges Einkommen i.S.d. §295 InsO
, so dass Sie ihn weder angeben müssen, noch durch das Verschweigen ein Verstoß gegen Ihre Pflichten eintreten kann:
Nachdem Ihr Insolvenzverfahren in das Restschuldbefreiungsverfahren übergeleitet wurde und Sie sich in der Wohlverhaltensphase befinden, haben Sie – wie vom Treuhänderin angegeben – die Pflichten gem. §295 InsO
zu beachten.
Das bedeutet, dass Sie nur noch Auskünfte über Ihre Erwerbstätigkeit bzw. Ihre Bemühungen um eine Erwerbstätigkeit erteilen müssen (und über eingetretene Erbfälle, was vorliegend keine Rolle spielt). Zu dieser Auskunftserteilung fordert der Treuhänder Sie entsprechend regelmäßig auf.
Sind Sie berufstätig, müssen Sie daher z.B. Ihre letzten Lohnabrechnungen vorlegen und pfändbares Einkommen, sofern vorhanden, regelmäßig an den Treuhänder abführen. Sind Sie arbeitslos, müssen Sie nachweisen, dass Sie sich regelmäßig um Arbeit bemühen.
In Ihrem Fall gehe ich davon aus, dass Sie aufgrund Ihrer Erkrankung aktuell nicht berufstätig/arbeitsfähig sind. Sie müssen daher dem Treuhänder lediglich nachweisen, über welche Einkünfte Sie regelmäßig verfügen (Leistungsbescheide, Bescheide von der Krankenversicherung o.ä.).
Den von Ihnen beschriebenen „Bonus" von dem Direktvertrieb müssen Sie weder angeben noch an den Treuhänder auszahlen. Sie haben am Anfang des Insolvenzverfahrens mit Ihrem Insolvenzantrag auch eine Abtretungserklärung gem. §287 InsO
abgegeben, diese bestimmt in der Wohlverhaltensphase den Umfang des pfändbaren Arbeitseinkommens, das an den Treuhänder abzuführen ist.
Erfasst sind daher nur „pfändbare Forderungen aus einem Dienstverhältnis" bzw. „pfändbare Ansprüche aus laufenden Bezügen, die an die Stelle von Dienstbezügen treten", d.h. Lohn, Gehalt, Dienst- und Versorgungsbezüge, Honorare etc. aus Ihrer Erwerbstätigkeit. Also regelmäßige Einkünfte, für die Sie Arbeit leisten oder geleistet haben. Dies ist bei dem angesprochenen Bonus-System nicht der Fall.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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