Abweichung der Grundstücksgröße im Notarvertrag
vom 9.7.2006
40 €
Historischer Preis
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Wir haben im März 2005 über eine Immobilien GmbH ein Grundstück in Oberbayern für ein Reihenmittelhaus erworben. Dieses Grundstück besteht aus zwei Freiflächen, die im notariellen Kaufvertrag jeweils mit eigener Flurnummer mit 105 m² (für Haus und Garten) und 21 m² (für Garage und Stellplatz) ausgewiesen sind. Laut Notarvertrag ist eine größere Fläche durch Aufpreiszahlung durch den Käufer des Gru ...