Nicht zustandegekommener Mietvertrag, trotz bereits bezahlter Kaution
Mein Mann und ich haben am 29.12.2013 einen Mietvertrag gültig ab 15.01.2014 unterzeichnet und mussten auch sofort die Kaution in Höhe von 1260 € bezahlen. Neben dem Mietvertrag unterzeichneten wir beide auch, dass gegen uns weder ein Strafbefehl, noch ein Haftbefehl vorliegt. Auch dass wir keine Eidesstattliche Erklärung in den letzten 3 Jahren abgegeben haben. Da ich der Meinung war meine Eidest ...