Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1.
Sie sollten den Versicherer informieren, dass die geleistete Unterschrift nicht von Ihnen stammt. Weiter können Sie die Täterin auffordern, es zu unterlassen, in Ihrem Namen Erklärungen abzugeben und in Ihrem Namen zu unterzeichnen.
Zuletzt kann die Urkundenfälschung als Straftat bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden. Der Nachweis der Fälschung kann durch einen Schriftvergleich oder ggfls. durch technische Maßnahmen erfolgen, je nachdem, wie die Fälschung erfolgt sein soll.
2.
Zivilrechtlich kann die Übertragung der Schadensfreiheitsrabatte rückgängig gemacht werden. Schadensersatz ist möglich, wenn Ihnen tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Rechtsverfolgungskosten gehen zu Lasten der Täterin, wenn die Fälschung nachweisbar ist.
Strafrechtlich wird nach einer Anzeige ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es ist eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe möglich.
3.
Wenn Sie selbst privat ein Gutachten in Auftrag geben, zahlen Sie zunächst auch die Kosten dafür. Je nach Ausgang kann sich ein Erstattungsanspruch zu Ihren Gunsten ergeben.
Allgemein ist zu sagen, dass die Täterin die Kosten zu erstatten hat, wenn der Nachweis der Fälschung gelingt. Ob und auf welche Art die Fälschung festgestellt wird, ist an dieser Stelle nicht zu beantworten.
4.
Prozeßkostenhilfe könnte für ein zivilrechtliches Verfahren vor Gericht beantragt werden. Außergerichtlich haben Sie ggfls. die Möglichkeit, Beratungshilfe zu beantragen. Maßgeblich sind Ihre Einkommens- und Vermögensumstände sowie die persönliche Lebenssituation.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht Peter-Thomas Götz, Rechtsanwalt
Vielen herzlichen Dank für ihre schnelle Antwort Herr Götz!
Noch kurz ne Frage: Wie genau ist den Wahrscheinlichkeit das so ein Unterschriftsvergleich durch die Polizei z.B. erkannt werden kann ( ob es sich denn überhaupt lohnt dagegen vorzugehen?)Was ist wenn mans net genau sieht?
Viele Grüße
chefag
Sehr geehrter Ratsuchender,
eine Wahrscheinlichkeit kann ich Ihnen realistisch nicht nennen. Es kommt wesentlich darauf an, wie gut oder wie schlecht gefälscht wurde. Weiter kommt es darauf an, ob Sie ggfls. aufgrund anderer Umstände belegen können, dass die Unterschrift nicht von Ihnen stammt.
Wenn eine Fälschung nicht festzustellen ist, wird das Ermittlungsverfahren ohne weitere Folgen eingestellt.
Auch für etwaige zivilrechtliche Verfahren sind die Aussichten dann schlecht.
Mit freundlichen Grüßen