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Nichteinhaltung des Arbeitsvertrages

14. März 2006 12:56 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Guten Tag,

ich habe eine Frage zu meinem Arbeitsvertrag.
Ich bin arbeite als Festangestellter in einem Restaurant, im Vertrag steht ganz normal mein Bruttogehalt, wie bei jedem anderen auch!
Unsere Gehaltsnachweise vom Arbeitgeber, bekomme ich nicht monatlich sondern als ein Paket von 14-15 Nachweisen auf eine Schlag. Normalerweise schau ich kurz alle durch ob alles in Ordnung ist und hefte sie dann ab.
Als ich wiedermal so einen Stapel Gehaltsnachweise bekam fiel mir beim durchsehen auf, das nicht mehr meine vertraglich festgelegtes Bruttogehalt draufstand sondern ein wesentlich kleinerer Betrag der mit zusätzlichen Nacht-, Feiertags- und Wochenendzuschlägen abgerechnet wurde.
Diese Zuschläge sind jeden Monat unterschiedlich so das mein Nettogehalt auch jeden Monat unterschiedlich ist.
Ich bekomme aber trotzdem jeden Monat immernoch das selbe Nettogehalt wie davor ausgezahlt!
Meinen Kollegen geht es genau wie mir, es ist bei allen das Gleiche!
Ich hoffe meine Schilderung ist ausreichend und Sie können sich ein Bild von meinem Fall machen!

So und nun meine Fragen:
- Ist das gesetzlich erlaubt, obwohl ich nichts seperat unterschrieben habe und im Vertrag nichts davon steht?
- Welche Strafe könnte mir drohen wenn das Finanzamt Wind davon bekommt?
- Was würden Sie empfehlen, was ich in diesem Fall unternehmen sollte?
- Wie nennt sich dieses Delikt überhaupt, Steuerhinterziehung, Vertragsbruch o.ä.?

Ich bedanke mich im voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen

P.S. Ich habe keine Ahnung welcher Betrag angemessen ist, mir wären die Antworten auf meine Fragen 25,- € wert!

14. März 2006 | 13:20

Antwort

von


(2928)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),



Ihre Fragen möchte ich wie folgt beantworten:



1.)
Das Verhalten ist nicht erlaubt. Sofern im Arbeitsvertrag das Brutto ausgewiesen ist, ist auch entsprechend abzurechnen und die Steuer dafür zu entrichten.



2.)
Ob Ihnen eine Strafe droht, hängt nun von Ihrem weiteren Verhalten ab; derzeit sehe ich (noch) keinen Tatbestand als erüllt an.



3.)
Hier sollten Sie schriftlich darauf drängen, dass nach dem Vertrag ordnungsgemäß abgerechnet wird.

Denn akzeptieren Sie die Abrechnungen, ohne dass Sie die Änderung wüncschen, kann nun zweierlei passieren:


a)
Der Arbeitgeber kann den nach der Abrechnung - die Sie dann ja widerspruchslos akzeptiert haben - überzahlten Betrag zurückfordern bzw. im Wege der Aufrechnung bei künfigen Zahlungen kürzen. Dieses können Sie nur durch den schriftlichen Widerspruch verhindern, wobei es ggfs. nach dem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag - wenn ein solcher besteht und bei Ihnen gilt, was so nicht geprüft werden kann - teilweise kurze Ausschlussfrsiten bestehen könnten.

Nach Ablauf dieser Frist könnten Sie dann Ansprüche nicht mehr geltend machen.


b)
Da nach § 3b EStG die von Ihnen genannten Zahlungen teilweise steuerfrei sein können, könnte bei einer Überprüfung durch das Finanzamt dann auch gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet werden, wenn Sie dieses Verhalten hinnehmen.



Sie sollten nun den Arbeitgeber SCHRIFTLICH zur ordnungsgemäßen Abrechnung auffordern und dabei eine Frist von 14 Tagen setzen. Nach Ablauf der Frist ohne Änderung sollten Sie dann einen Rechtsanwalt mit der weiteren Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen, um diesen Anspruch dann sogar ggfs. vor dem Arbeitsgericht durchzusetzen. Dieses ist ohne Einsicht in die Unterlagen und einer individuellen Prüfung auf dieser Plattform nicht möglich.



4.)
Hier könnte es sich in der Tat um Steuerhinterziehung handeln, wobei Sie im Falle einer Verurteilung mit einer empfindlichen Geldstrafe zu rechnen hätten.

Die genaue Höhe hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, die individuell geklärt werden müssten, sowie dem Ermessen des Finanzamtes. Beides kann so nicht abschließend beantwortet werden.




Fazit: Sie müssen nun handeln, wollen Sie die arbeitsrechtlichen Ansprüche nicht verlieren und sich nicht der Gefahr eines steuerlichen Ermittlungsverfahrens aussetzen.






Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


ANTWORT VON

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