Ermittlung des Einkommens fuer die Koerperschaftssteuer bei Aktien im Anlageverm.
vom 5.5.2024
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Mathias Schulze / Goettingen
Eine GmbH haelt inlaendische Aktien boersennotierter Unternehmen im Anlagevermoegen (Streubesitz). Nach meinem Verstaendnis des § 8b (4) KStG sind Dividenden aus diesen Aktien als Teil des Einkommens der GmbH zu berechnen fuer die Koerperschaftssteuer. Meine Frage ist, wie die von der Depotbank einbehaltene Kapitalertragsteuer zu behandeln ist. In der handelsrechtlichen Jahresueberschussrech ...