A GmbH hält 80% der Anteile an der B GmbH. Die B GmbH hat einen Gesellschafter-Geschäftsführer mit 20% Anteilen und einen Mitarbeiter während der Gründungsphase eingestellt, also wenn die B GmbH nicht mal eine Steuernummer hatte. Arbeitsverträge wurden mit der B GmbH vereinbart.
Während der Gründungsphase wurden die Lohnabrechnungen für beide Personen über die A GmbH abgewickelt. Also, als die Mitarbeiter der A GmbH wären. Nun, da die B GmbH vollständig im Handelsregister eingetragen ist und die Steuernummer sowie die Betriebsnummer vorliegen, wird die B GmbH die Lohnabrechnungen weiter durchführen.
Gibt es hier etwas zu beachten? Wurde hier ein Fehler gemacht?
aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Aus Sicht der Arbeitnehmer ist die Zahlung der Gehälter und der weiteren Lohnbestandteile (Steuern und SV-Abgaben) in Ordnung.
Aus der A-GmbH hat die diese allerdings auf eine fremde Schuld geleistet, wenn es keinen Rechtsgrund gibt, könnte hier eine versteckte Einlage in B-GmbH vorliegen oder das Finanzamt könnte hier den Betriebsausgabenabzug verneinen.
Wenn die A-GmbH mit der B-GmbH allerdings ein Darlehen vereinbart hat, auch mündlich möglich, hätte die A-GmbH gegenüber der B-GmbH eine Forderung und die B-GmbH gegenüber der A-GmbH eine Verbindlichkeit, was in Ordnung wäre.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.
Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.