Ich habe ein Gewerbe in Deutschland und plane, mich in absehbarer Zeit aus Deutschland abzumelden. Wenn ich mich jetzt abmelde, muss ich dann sofort meine Einkommenssteuer für das Jahr 2024 begleichen oder habe ich bis zum 31. Juli 2025 Zeit, die Steuern zu zahlen?
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Einkommenssteuererklärung müssen Sie bis zum 31.07.2025 abgeben. Sollten Sie einen Steuerberater beauftragen, verlängert sich diese Frist bis zum 30.04.2026.
Die Frist für die Begleichung der Einkommenssteuer beträgt dann wiederum einen Monat nach Erhalt des Steuerbescheids.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Ümit Yildirim, LL.M.
Rückfrage vom Fragesteller4. Mai 2024 | 12:42
Vielen Dank für die Antwort.
Wie sieht es mit dem Gewerbe aus. Wenn ich mich aus Deutschland abmelde, kann ich mein Deutsches Gewerbe erstmal weiterlaufen lassen. Oder wird das automatisch abgemeldet wenn ich mich abmelde. Ich würde gerne erstmal eine Zeit lang reisen und würde gerne dann das Deutsche Gewerbe behalten um Rechnungen schreiben zu können.
Vielen Dank!
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt4. Mai 2024 | 13:20
Sehr geehrter Fragesteller,
sofern Sie Ihr Unternehmen zunächst nicht dauerhaft aufgeben, kann das Gewerbe auch weiterhin bestehen bleiben und wird nicht automatisch mit Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland abgemeldet.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Ümit Yildirim, LL.M.