Freistellung von der arbeit wegen zeugenaussage
sehr geehrte damen und herren, ist der arbeitgeber bei ladung des arbeitnehmers vor gericht für eine zeugenaussage verpflichtet ,den arbeitgeber freizustellen? der arbeitnehmer ist sonst nicht am prosses beteiligt. muß er für diese zeit die bezüge fortzahlen? kann er verlangen, daß der arbeitnehmer urlaub oder überstundenfrei für diese zeit nimmt? bitte ggf. mit angabe eines "musterprosses". ...