Sehr geehrter Ratsuchender,
ich rate dem Betroffenen, unverzüglich eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft oder Polizei wegen Nötigung, Erpressung und Beleidigung zu erstatten. Außerdem muss der Arbeitgeber oder eine Vertrauensperson im Betrieb über die Machenschaften des Gesellen informiert werden.
Der Betroffene muss sich zu Wehr setzen, nützlich wäre es natürlich auch, wenn er Zeugen oder Beweise für die Handlungen hätte. Ob die Beweislage allerdings für eine Verurteilung ausreicht, kann ich ohne genauere Kenntnis der Sachlage nicht beurteilen. Insgesamt rate ich dem Geschädigten, einen Anwalt vor Ort zu kontaktieren, der die weitere Vorgehensweise nach einem Gespräch besser abschätzen kann. Nehmen Sie auch Kontakt zur Opferhilfe "Weisser Ring" auf, diese Organisation kann ihm auch weiterhelfen.
Ich hoffe, Ihnen trotzdem weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Alexander Glatzel
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.
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Rechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.
ist nicht das erste Vorkommnis, psychischer Druck ist für die
Person sehr hoch,Chef deckt Gesellen, wie kommt der Auszubildende da am besten raus ?
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich rate dem Auszubildenden schnellstmöglich zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu gehen. Die von Ihnen beschriebenen Schikanen stellen ein sog. Mobbing dar. Mit dem Mobbing wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt. Dieses hohe Rechtsgut ist auch für den betrieblichen Bereich ausdrücklich in § 75 Absatz 2
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) konkretisiert worden.
Sollten Sie einen Betriebsrat haben,haben der Arbeitgeber und Betriebsrat entsprechend dieser Norm die gesetzliche Pflicht zur Unterbindung des Mobbing. Im Einzelfall kann auch der Betriebsrat gegen den Arbeitgeber vorgehen.
Für den Auszubildenden selbst besteht über das Beschwerderecht hinaus die Möglichkeit, gegebenenfalls klageweise gegenüber dem Schädiger seinen Anspruch auf Unterlassung, Schadensersatz oder Schmerzensgeld geltend zu machen.
Die Einzelheiten müssten allerdings von einem Anwalt geprüft werden.
Wenden Sie sich ferner an eine Selbsthilfegruppe wie
Verein gegen psychosozialen Stress und Mobbing
Kemmelweg 10
65191 Wiesbaden
Tel: 0611-541737 od. 9570381
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Alexander Glatzel
Rechtsanwalt
www.kanzlei-glatzel.de