Nachhaftung bei Übertragung von Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds
vom 26.8.2007
125 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Schweizer / Leverkusen
Sehr geehrte Damen und Herren, Anteile an geschlossenen Immobilienfonds in der Form einer GbR (sozialer Wohnungsbau Berlin, 1. Förderweg, gezeichnet in den Jahren 1993 und 1994, Publikumspersonengesellschaften mit etwa 250 und 500 Gesellschaftern) sollen verkauft oder verschenkt werden. Die Anteile sind laut Prospekt jederzeit veräußerlich. Gemäß § 160 HGB besteht eine Nachhaftung von fünf ...