Kündigung OHG
vom 25.6.2007
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Elmar Dolscius / Kronberg
Guten Tag, ich bin seit 04/05 Mitinhaberin einer Fitnessanlage. Meine Partnerin und ich haben damals eine OHG(50/50)gegründet. Aus verschiedenen Gründen möchte ich nun meine Tätigkeit aufgeben. U. a. erledigt meine Partnerin die ihr erteilten Aufgaben nicht, wie z. B. fordert sie offen stehende Beiträge nicht ein. Weiterhin michen sich ihre Eltern und der Ehemann immer wieder in das Geschäft ein, ...